Aufnahme

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Aufnahme in unser Haus. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, wie ist der Verfahrensweg und wie lange dauert ein solcher Aufenthalt in der Regel?

Aufnahmebedingungen

Verfahrensweg

Z

Vorabanmeldung

Aufnahmebedingungen

Um in unserem Hospiz eine stationäre Aufnahme zu erfahren, müssen einige Voraussetzungen nach Paragraf 39 a Sozialgesetzbuch V erfüllt sein. Es muss eine Erkrankung mit einem progredienten, das heißt fortschreitenden und unumkehrbaren Verlauf mit begrenzter Lebenserwartung vorliegen.

Diese Erkrankung, welcher Art auch immer, muss im Endstadium sein, so dass eine Verbesserung des Gesundheitszustandes nicht mehr zu erwarten ist. Ein Krankenhausaufenthalt ist somit nicht mehr nötig und auch nicht sinnvoll. Vielmehr steht die palliativmedizinische und pflegerische Versorgung im Vordergrund. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass eine ambulante, also eine Versorgung zuhause, nicht oder nur unter schwersten Bedingungen zu organisieren wäre.

Verfahrensweg bei Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt auf Antrag. Die Kosten für den Aufenthalt im Palliativzentrum werden zu 95 Prozent von der Krankenkasse und zu 5 Prozent vom Förderverein des Palliativzentrums (Spenden und Mitgliederbeiträge) zuzahlungsfrei übernommen.

Hier können Sie die für die Aufnahme benötigte Ärtzliche Notwendigkeitsbescheinigung downloaden und gemeinsam mit Ihrem Hausarzt ausfüllen. Auch können Sie sich vorab auf unsere Anmeldungsliste setzen lassen.

Vorabanmeldung

Einverständniserklärung

4 + 11 =

Beispielhafte Krankheitsgruppen

  • Maligne Erkrankungen (Tumorerkrankungen) in fortgeschrittenem Stadium
  • Neurologische Erkrankung im Endstadium
  • Stoffwechselerkrankungen im Endstadium (Leber-, Nieren- und Lungenerkrankungen)
  • Kardiologische Endzustände
  • AIDS im Endstadium
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